Das ist Hondrich

Mit ungefähr 870 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Hondrich der kleinste Aussenbezirk der Gemeinde Spiez. Zugleich verkörpert das Dorf aber auch die «höchste Bäuert», wie der von «Honrain» – hoher Rain – abgeleitete Name unschwer erkennen lässt. Zwischen Hondrichhügel und Faulensee eingebettet wölbt sich der Moränenhügel von der Krattigstrasse bis ans Kanderufer in der Stegweide. Gepflegte Landwirtschaftsbetriebe unterstreichen das ländliche Gepräge des Bäuertbezirkes. Hondrich ist Sitz des INFORAMA Berner Oberland, das Bildungs-, Beratungs- und Tagungszentrum für Land- und Hauswirtschaft.

In Hondrich wohnen

Hier lässt sich wohlig leben
Hondrich zeichnet sich durch seine bevorzugte Wohnlage mit rundum prächtigen Aussichten auf See und Berge aus. Es ist ruhig hier oben auf dem Hügel oberhalb Spiez, obwohl die «grosse Welt» nicht weit weg ist – so ist der Bahnhof Spiez in ein paar Minuten mit ÖV gut erreichbar, und auch der Autobahnanschluss Spiezwiler ist nahe gelegen.
Und wie sieht für Kinder ein Leben in Hondrich aus? Die kleinste Bäuert der Gemeinde Spiez ist ausgesprochen familienfreundlich. Die gut geführte vierklassige Dorfschule mit Kindergarten bis 6. Klasse ist wichtig für unser Dorf. Und rundherum hinaus finden die Kinder viel freie Natur. Dazu verfügt Hondrich mit dem Maya Pedersen-Bieri-Spielplatz über eine Attraktion, die weit über unsere Bäuert hinaus Kinder und Familien anzieht und als Treffpunkt dient. Die örtliche Kindertagesstätte ist ein weiterer Pluspunkt für Eltern mit jungen Kindern.
 
Festungsverein Hondrich
Frauenverein Hondrich
Grenzenlos-Yoga
HoKiBö
Ice Magic Hondrich
Kammermusikkonzerte Hondrich
OLG Hondrich

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In Hondrich arbeiten

Hondrich, ein «Schlafdorf» in bester Lage?
In Hondrich leben - bedeutet dies, mit prächtiger Rundumaussicht zu wohnen und in ruhiger Umgebung zu schlafen, wogegen zur Arbeit gependelt werden muss?
Dieser Eindruck kann entstehen: Tatsächlich sind in unserer Bäuert die Einfamilienhäuser vorherrschend, das örtliche Gewerbe ist nicht sehr sichtbar, und einen Lebensmittelladen oder ein Restaurant sucht man vergebens. Doch dieser erste Eindruck täuscht. Von Schlafdorf jedenfalls keine Spur. Es ist überraschend, wie viele kleine Unternehmungen, Ateliers und Gewerbebetriebe in Hondrich ihr Domizil haben. Es existieren mehrere Einmann- oder Einfraubetriebe, drei
Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften das Umland, ein Gewerbeunternehmen beschäftigt mehr als ein Dutzend Angestellte, und die «grossen» Institutionen Inforama Berner Oberland und Kollektivunterkunft Bärgsunne von Asyl Berner Oberland bieten recht viele Arbeitsplätze an. Und nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie mit ihrer Homeofficepflicht mit dazu beigetragen, dass Hondrich auch ein echter Arbeitsort ist…

Viele Nischen sind entstanden, hier ein kleines Buurelädeli, dort ein Automat, der Milch hergibt oder ein Treibhaus, das fast rund um die Uhr zu Einkäufen von Setzlingen einlädt. Beratung, Körperarbeit, Treuhandbedarf? Der Ortsverein hilft mit seiner Gewerbeseite mit, dass diese zum Teil eher diskreten Hondricher Dienstleistungsangebote besser bekannt werden.

Beautiful-by-Minnie
Inforama Berner Oberland
Karin Mani Flowers Design & More
Kita Chinderhus Hondrich
Körper-in-Balance
Martin Grossen GmbH Haushaltsgeräte
Naturkosmetik
Prowin
Selbstbedienungsladen Gärtnerei Inforama
Solbaer

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Impressionen Hondrich heute…

...früher

Ein Auszug aus dem Buch «Gmeynd Spietz» von Alfred Stettler

Spiez ist von altersher in fünf Bäuerten gegliedert: Spiez, Faulensee, Hondrich, Spiezwiler (früher Wyler) und Einigen. Wurde vor 1798 jemand in die Herrschaft Spiez aufgenommen, so wurde er «Herrschaftsmann» von Spiez im Gegensatz zum Hintersässen. Der Herrschaftsmann hatte Anspruch auf die gemeinsame Nutzung der Allmenden, Waldungen usw. Er kam auch in den Genuss von Unterstützungen, wenn er verarmte. Der Ausdruck «Burger» wurde erst von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an verwendet.

Nach «Satzungen und Landrecht» von 1616 musste einer, der sich in der Herrschaft Spiez «haushäblich setzen solte», wenn er von Bern «statt und landtgebieten bürtig», 25 Pfund Einkaufsgeld zahlen, wer von ausserhalb des Bernerlands herzog, zahlte 50 Pfund. Im Herrschaftsrecht von 1759/60 wurde festgelegt, dass ein Auswärtiger, der sich in Spiez als «Herrschaftsmann» niederlassen wollte, zuerst vom Freiherrn die Zustimmung erlangen musste und anschliessend die ganze «Gmeind» in einer Abstimmung befand, ob dieser angenommen wurde oder nicht. Diese «Gmeind» setzte auch das Einkaufsgeld fest. Das Einkaufsgeld ging zur Hälfte an den Freiherrn und zu einem Viertel an die Bäuertgemeinde, in der sich der Neuaufgenommene niederliess.

Das Einkaufsgeld und dessen Verwendung wurde im Laufe der Zeit öfters geändert. Nach und nach erhöht wurde es wegen der Geldentwertung, aber auch im Bestreben, in der Freiherrschaft möglichst unter sich zu bleiben. Ein Grund war auch die Einsicht, dass Äcker, Weiden und Wälder nur für die Selbstversorgung einer beschränkten Zahl Einwohner reichte; zudem wollte man der Verarmung vorbeugen. Wohl in dieselbe Richtung zielte die Vorschrift im Einungsbuch von 1759, die verlangte, dass «wer eine aussere weibs persohn heyratet» sich ausweisen musste, dass die einheiratende Ehefrau für 300 Pfund eigene Mittel einbrachte, sonst musste er für drei Jahre auf den Burgernutzen verzichten. Um der «Überfremdung» vorzubeugen, war es Grundeigentümern in Spiez untersagt, Landgüter an Äussere zu verkaufen, sofern Einheimische kaufwillig waren.

War jemand als Herrschaftsmann (Burger) aufgenommen, so waren es nachher auch seine Kinder. Erwachsene Söhne und Burger, die von einer Bäuert in die andere zogen, hatten sich vor Martini (11. November) als neue Nutzniesser beim Bäuertvogt anzumelden und wurden von der nächsten Bäuertversammlung angenommen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllten: Zurückgelegtes 25. Altersjahr, eigene Haushaltung «eigen gesöndertes Feuer und Licht» sowie Wohnsitz in der Bäuertgemeinde.

Witwer oder Witwen waren weiter voll nutzungsberechtigt, wenn sie Kinder hatten. Unverheiratete Burger und kinderlose Witwer und Witwen hatten nur ein halbes Recht zugut.